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Antrag auf Offenlegung nicht öffentlicher Registrantendaten

Aus Datenschutzgründen werden in Registrierungsdaten enthaltene personenbezogene Daten nicht mehr in unserem öffentlichen WHOIS angezeigt. Allerdings ist GoDaddy als ICANN -akkreditierter Registrar vertraglich verpflichtet, Dritten den Zugriff auf nicht öffentliche Registrierungsdaten („NPRD“) zu gestatten. Diese Richtlinie enthält die allgemeinen Richtlinien für Dritte, um auf der Grundlage berechtigter Interessen („berechtigtes Interesse“) Zugriff auf NPRD zu beantragen. Diese Richtlinie gefährdet nicht die grundlegenden Interessen, Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder ähnlichen Datenschutzgesetzen. Darüber hinaus ist diese Richtlinie kein Ersatz für andere weniger aufdringliche Mechanismen (siehe Wichtigste Erwägungen, Abschnitt 2 unten). Wir gehen davon aus, dass diese Mechanismen ausgeschöpft sein werden, bevor eine NPRD-Anforderung eingegangen wird, was ein Weg extremer Maßnahmen und letzter Ausweg sein sollte aufgrund seiner potenziellen Auswirkungen auf die betroffene Person.

Wichtigste Überlegungen:

  1. Berechtigtes Interesse. Sie müssen das berechtigte Interesse an dem von Ihnen gesuchten NPRD in einer Weise nachweisen, die die grundlegenden Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht gefährdet, im Einklang mit der DSGVO oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen, indem Sie einen dreiteiligen Abwägungstest ("Legitim Interessenanalyse "oder" LIA ") und Ihre Ergebnisse zur Prüfung durch GoDaddy einreichen. Um mehr über LIA zu erfahren, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater oder lesen Sie die Hilfeartikel im Büro der UK Information Commission .
  2. Weniger aufdringliche Mechanismen. GoDaddy bietet zahlreiche weniger aufdringliche Mechanismen, um Missbrauch und Verstöße zu bekämpfen.

    Die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen das berechtigte Interesse Dritter, wenn andere angemessene und weniger aufdringliche Mechanismen verfügbar sind.

  3. Datenschutz. Sie müssen nachweisen, dass Sie die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen haben, um sicherzustellen, dass alle NPRDs, die Sie über diesen Prozess erhalten, in Übereinstimmung mit der DSGVO oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen durchgeführt werden. Darüber hinaus kann GoDaddy nach eigenem Ermessen, aber auf Ihre Kosten, eine Prüfung Ihrer Datenverarbeitungsverfahren verlangen, um sicherzustellen, dass diese Verfahren der DSGVO oder anderen geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen.
  4. Datenverarbeitung von NPRD. Sie sind dafür verantwortlich, das NPRD innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ordnungsgemäß zu entsorgen oder wenn Sie sich nicht mehr auf rechtmäßige Interessen als rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung des NPRD verlassen können; je nachdem, was früher eintritt.

So übermitteln Sie einen Antrag auf NPRD

  1. Wenn Sie einen Antrag auf NPRD stellen möchten, laden Sie bitte das NPRD-Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Dann laden Sie das NPRD- mit allen dazugehörigen Unterlagen herunter und füllen es aus. Senden Sie die ausgefüllte Datei an whoisrequests @ godaddy.com .
    • Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder Behörden nach NPRD erfordern eine zusätzliche Verifizierung. Bitte senden Sie eine E-Mail whoisrequests@godaddy.com .für weitere Informationen.
  2. Nach Eingang Ihrer ausgefüllten Datei leitet GoDaddy eine Untersuchung ein und beantwortet diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt.
    • Anfragen dürfen nur für aktuelle Domainregistrierungen eingereicht werden. Wir stellen über dieses Verfahren keinen historischen oder archivierten NPRD zur Verfügung.
    • Anfragen müssen den genauen Domainnamen enthalten, der überprüft wird. Im Rahmen dieses Prozesses erfüllen wir keine Anfragen für Teilübereinstimmungen.
    • Anfragen werden pro Domain geprüft und bearbeitet. Mit diesem Verfahren stellen wir keine Suchergebnisse für mehrere verwandte Domains oder NPRD bereit.
    • Wir werden keine weiteren Kontaktdaten außer den folgenden bereitstellen: Registrant, Administrator- oder Technikname und E-Mail-Adresse.
  3. Falls GoDaddy nach alleinigem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass Sie ein berechtigtes Interesse für das angeforderte NPRD nachgewiesen haben, senden wir Ihnen eine WHOIS-Zugriffsvereinbarung zur Unterzeichnung zu und gewähren Ihnen nach der Unterzeichnung eingeschränkten Zugriff auf das angeforderte NPRD.
    • Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Sie kein berechtigtes Interesse für NPRD nachgewiesen haben, werden keine Informationen bereitgestellt.

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