Ist mein Unternehmen qualifiziert?
Die Funktionen von Websites + Marketing für lokale Einträge, wie z. B. ein Unternehmensprofil bei Google, helfen Ihnen dabei, Ihr lokales Unternehmen auf Suchmaschinen-Websites und sozialen Netzwerken im Web zu platzieren. Einige Websites unterliegen jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Art der akzeptierten Geschäftsdaten.
Unternehmen, die für lokale Einträge qualifiziert sind
Bei Websites mit lokaler Suche sind nicht alle Unternehmensarten aufgeführt. Um die Funktionen für lokale Einträge nutzen zu können, muss Ihr Unternehmen über eine gültige USPS-Postanschrift und eine lokale Telefonnummer (nicht gebührenfrei) verfügen. Die meisten Ihrer Waren und Dienstleistungen sollten Sie Ihren Kunden persönlich anbieten. Teilnahmeberechtigte Unternehmen können in zwei Kategorien unterteilt werden:
- Ein stationäres Unternehmen verfügt über einen physischen Standort oder ein Geschäft, das Kunden während der angegebenen Geschäftszeiten besuchen können. Beispiele hierfür sind Spas, Restaurants, Blumenhändler, Einzelhandelsgeschäfte und Kosmetiksalons.
- Wenn Sie den Verkauf in einem konventionellen Geschäft anbieten, unabhängig davon, ob Sie auch online verkaufen oder Servicebereichs-Verkäufe tätigen, werden Sie als konventionelles Geschäft betrachtet.
- Sie haben ein servicebasiertes Unternehmen, wenn Sie nicht von einem physischen Standort aus tätig sind, sondern stattdessen Ihre Kunden aufsuchen oder sie in der Öffentlichkeit treffen. Beispiele hierfür sind Fotografen, Bootsverleiher und Hundeausführer.
- Wenn der Großteil der Kundeninteraktion nicht von Angesicht zu Angesicht erfolgt (z. B. wenn Sie hauptsächlich per Telefon oder E-Mail interagieren), ist Ihr Unternehmen nicht für die lokale Suche qualifiziert.
Unternehmen, die nicht für lokale Einträge qualifiziert sind
Wenn Sie nicht persönlich mit Kunden zusammenarbeiten oder einen nationalen oder globalen Markt bedienen, ist Ihr Unternehmen nicht für örtliche Einträge qualifiziert. Beispiele für diese Art von Unternehmen sind Online-Shops, Blogs, Online-Dienste und landesweite Berater.
Der Überprüfungsprozess
Wenn ein Unternehmen seine Informationen an Listing-Websites übermittelt, werden die Unternehmensdaten vor der Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung unterzogen. Zur Verbesserung der Kundenreichweite empfehlen wir Ihnen, auf Ihrer Website anzugeben, ob Ihr Unternehmen einen lokalen Bereich betreibt oder ob Sie persönlich mit Ihren Kunden zusammenarbeiten. Wenn wir feststellen, dass Ihr Unternehmen nicht berechtigt ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung, in der Sie über unsere Ergebnisse informiert werden.
Weitere Richtlinien und Einschränkungen für Unternehmen
- Unternehmen, die sich noch im Bau befinden oder noch nicht eröffnet sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Mietobjekte oder zum Verkauf stehende Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Ferienhäuser sind nicht qualifiziert. Stattdessen sollten Sie die Adresse des Vermietungsbüros für solche Objekte angeben. Wenn das Unternehmen oder die Immobilie in einem Büro vor Ort tätig ist, sollten Sie den Standort angeben.
- Marken oder Hersteller können kein Konto für örtliche Einträge für Geschäfte erstellen, die sie nicht besitzen, auch wenn diese Geschäfte ihre Produkte führen.
- Laufende Kurse oder Meetings sowie temporäre oder saisonale Unternehmen, die an einem Standort tätig sind, der nicht dem börsennotierten Unternehmen gehört, sind nicht für örtliche Einträge qualifiziert.
- Blogs, Nachrichten-Websites und andere Online-Unterhaltungs- oder Werbe-Websites sind nicht für lokale Einträge qualifiziert.
- Pyramidensysteme, Massenwerbung, Phishing und andere Formen des irreführenden Marketings sind nicht für örtliche Einträge qualifiziert.
- Hersteller, die die meisten Dienste online oder telefonisch anbieten und deren physischer Standort kein Online-Shop ist und für die die Öffentlichkeit keine regulären Öffnungszeiten hat, haben keinen Anspruch auf örtliche Einträge.