Übersetzte Versionen der Verträge und Richtlinien werden nur bereitgestellt, um das Verständnis der englischen Version zu erleichtern. Mit der Bereitstellung von Übersetzungen der Verträge und Richtlinien wird nicht das Ziel verfolgt, eine rechtsverbindliche Vereinbarung zu schaffen, und die Übersetzungen sind kein Ersatz für die Rechtsgültigkeit der englischen Versionen. Im Fall von Widersprüchen oder Konflikten ist immer die englische Version maßgebend für unsere Beziehung und hat Vorrang vor den Bestimmungen in anderen Sprachen.
GoDaddy.com, LLC ("GoDaddy") setzt sich für den Schutz geistigen Eigentums ein. Wenn Sie Inhaber von Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Urheberrechten sind, wird Ihnen GoDaddy dabei helfen, Ihre gesetzlichen Rechte zu schützen. Dazu haben wir die folgenden Richtlinien aufgestellt, um Beschwerden hinsichtlich Markenverletzungen und Urheberrechtsverstößen nachzugehen.
Ansprüche in Bezug auf DomainnamenBei Bedenken oder Einwänden gegen registrierte Domainnamen konsultieren Sie bitte die Richtlinie für die Streitbeilegung bei gleichförmigen Domainnamen (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy – UDRP). Streitigkeiten in Bezug auf die Registrierung von Domainnamen müssen beim Registranten oder bei einem von der ICANN zugelassenen Schiedsgericht oder über den Rechtsweg eingereicht werden. In unseren Anwaltstipps finden Sie weitere Informationen für das Einreichen von Abschriften von gerichtlichen Dokumenten und Rechtsurkunden bei GoDaddy.
Diese Richtlinie über Marken-/Urheberrechtsverletzungen findet ausdrücklich keine Anwendung auf Streitigkeiten über Domainnamen und wurde eingeführt, um die Meldung möglicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit anderen GoDaddy-Produkten und -Dienstleistungen zu ermöglichen.
Ansprüche im Zusammenhang mit GoDaddy-Auktionen und Premium-Domainnamen-
Um GoDaddy über eine Markenverletzung im Hinblick auf eine bei GoDaddy-Auktionen oder als Premium-Domainname zum Kauf angebotene Domain zu benachrichtigen, befolgen Sie bitte die nachfolgenden Anweisungen unter Buchstabe (A) für die Geltendmachung von Markenansprüchen.
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Wenn Sie auf eine Beschwerde über Rechtsverletzungen hinsichtlich einer bei GoDaddy-Auktionen oder als Premium-Domainname zum Kauf angebotenen Domain antworten, befolgen Sie bitte unsere unter Buchstabe (C) unten zu findende Richtlinie für Gegenmitteilungen.
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Um GoDaddy über eine Urheberrechts- oder Markenverletzung zu benachrichtigen, befolgen Sie bitte die speziellen Anweisungen unter Buchstabe (A) zur Geltendmachung von Markenansprüchen oder unter Buchstabe (B) zur Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen.
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Wenn Sie auf eine Beschwerde über Rechtsverletzungen antworten, müssen Sie unsere unter Buchstabe C zu findende Richtlinie für Gegenmitteilungen befolgen.
A. Markenansprüche
- Wenn Sie (die „beschwerdeführende Partei“) einen Markenanspruch wegen der Verletzung einer gültigen eingetragenen Handels- oder Dienstleistungsmarke (eingetragen beim United States Patent and Trademark Office im Principal Register oder, bei ausländischen Marken, eingetragen bei der in Ihrem Land zuständigen Organisation für geistiges Eigentum; Eintragungen auf Ebene der Bundesstaaten und Eintragungen im Supplemental Register sind für diese Zwecke nicht zulässig), deren Inhaber Sie sind, geltend machen möchten, bittet GoDaddy die beschwerdeführende Partei, ihren Anspruch entweder durch (i) Ausfüllen des verfügbaren Formulars https://supportcenter.godaddy.com/ipclaims oder durch (ii) Angabe der folgenden Informationen in einer E-Mail an trademarkclaims@godaddy.com zu belegen. Die Betreffzeile muss den Begriff ''Warenzeichenanspruch'' enthalten. HINWEIS: Das Ausfüllen des Formulars im Internet ist der schnellste Weg zur Bearbeitung Ihres Anspruches.
Mitteilungen über angebliche Markenverletzungen sind nur gültig, wenn sie folgende Informationen enthalten:- Die Handelsmarke, Dienstleistungsmarke, Handelsaufmachung, der Name oder das sonstige Ursprungszeichen („Marke“), die/der/das angeblich verletzt wurde, einschließlich Eintragungsnummer.
- Gerichtsstand oder geografischer Bereich, für den die Markenschutzrechte gültig sind.
- Name, Postanschrift und Telefonnummer des Inhabers der oben genannten Marke.
- Die von der oben angegebenen Marke abgedeckten bzw. unter dieser angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen.
- Datum der erstmaligen Verwendung der oben genannten Marke.
- Datum der erstmaligen Verwendung der oben genannten Marke im zwischenbundesstaatlichen Handel.
- Eine Beschreibung der Art und Weise, auf die die Marke nach Ansicht der beschwerdeführenden Partei verletzt wird.
- Ausreichende Belege dafür, dass es sich bei dem Inhaber der Website, von der die angebliche Rechtsverletzung ausgeht, um einen GoDaddy-Kunden handelt.
- Genauer Fundort der rechtsverletzenden Marke, einschließlich elektronischer Adresse usw.
- Eine in gutem Glauben abgegebene eidesstattliche Erklärung, in der Folgendes angegeben wird:
- Der Inhalt der Website [Website angeben] verletzt die Rechte einer anderen Partei,
- Der Name dieser Partei,
- Die Marke [Marke angeben], die verletzt wird, und
- die Nutzung des Inhalts der betreffenden Website, von der die angebliche Rechtsverletzung ausgeht, ist nicht vertretbar.
- Bei Erhalt der oben in Ziffer 1 genannten erforderlichen Informationen für Markenansprüche wird GoDaddy eine Untersuchung einleiten und die schriftliche Mitteilung der beschwerdeführenden Partei an den angeblichen Verletzer weiterleiten. Während GoDaddy den Anspruch prüft, kann GoDaddy nach alleinigem Ermessen und ohne rechtliche Verpflichtung das angeblich verletzende Material zeitweilig aus GoDaddy-Auktionen entfernen, den angeblichen Verletzer über die Sperrung des/der Domainnamen informieren, das DNS umleiten und den Zugriff auf das angeblich verletzende Material vorübergehend entfernen oder verweigern, wenn dies Material nur auf einem GoDaddy-Server gespeichert ist.
- Gelangt GoDaddyzu dem Schluss, dass die beschwerdeführende Partei einen legitimen Markenanspruch erhoben hat, kann es nach alleinigem Ermessen und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu das betroffene Material dauerhaft aus GoDaddy-Auktionen entfernen, das GoDaddy-Konto des angeblichen Verletzers weiterhin sperren und, sofern das Material ausschließlich auf einem GoDaddy-Server gespeichert ist, den Zugriff auf das betreffende Material verweigern. Gelangt GoDaddy zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer keinen legitimen Anspruch besitzt, wird GoDaddy den Zugriff auf das angeblich verletzende Material wiederherstellen.
- Die beschwerdeführende Partei sollte sich darüber im Klaren sein, dass GoDaddy als von der ICANN akkreditierter Registrar und zudem seine Kunden an die UDRP (Richtlinie für die Streitbeilegung bei gleichförmigen Domainnamen) gebunden sind. Nichts in dieser Richtlinie ist im Sinne einer Außerkraftsetzung der UDRP oder der Verpflichtung von GoDaddy und seinen Kunden zu deren Einhaltung im Falle von Domainnamenstreitigkeiten auszulegen.
B. Beschwerden bezüglich des Urheberrechts
- Möchte die beschwerdeführende Partei einen Urheberrechtsanspruch für Material geltend machen, an dem Sie in gutem Glauben das Urheberrecht besitzen, bittet GoDaddy die beschwerdeführende Partei, ihren Anspruch zu erhärten. Dies geschieht durch: (i) Ausfüllen des entsprechenden verfügbaren Formulars unter https://supportcenter.godaddy.com/ipclaims oder durch (ii) Einsendung der folgenden Informationen per E-Mail an copyrightclaims@godaddy.com. Die Betreffzeile muss den Begriff „Urheberrechtsanspruch“ enthalten. Der Urheberrechtsanspruch kann auch per Post an folgende Adresse geschickt werden: Copyright Agent, GoDaddy, 100 S. Mill Ave, Tempe, AZ 85281 USA. **HINWEIS: Das Ausfüllen des Formulars im Internet ist der schnellste Weg zur Bearbeitung Ihres Anspruches.**
Mitteilungen über angebliche Urheberrechtsverletzungen sind nur gültig, wenn sie bei GoDaddy eingehen und folgende Informationen enthalten:- Elektronische Signatur des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die befugt ist, im Namen des Inhabers des mutmaßlich verletzten Exklusivrechts zu handeln.
- Identifizierung des urheberrechtlich geschützten Werks, das angeblich verletzt wurde, bzw. eine repräsentative Liste aller Werke, falls gleich mehrere urheberrechtlich geschützte Werke auf einer einzelnen Website Gegenstand einer einzigen Mitteilung sind.
- Identifizierung des Materials, das angeblich rechtsverletzend oder Gegenstand einer rechtsverletzenden Aktivität ist und das entfernt oder auf das der Zugriff gesperrt werden soll, sowie ausreichende Informationen, die GoDaddy das Auffinden des Materials ermöglichen.
- Angemessen ausreichende Informationen, anhand derer GoDaddy sich mit der beschwerdeführenden Partei in Verbindung setzen kann, wie Anschrift, Telefonnummer und, falls vorhanden, eine E-Mail-Adresse, unter der die beschwerdeführende Partei kontaktiert werden kann.
- Erklärung der beschwerdeführenden Partei, dass sie im guten Glauben der Ansicht ist, dass die Verwendung des Materials in der beanstandeten Weise nicht durch den Urheberrechtsinhaber, seinen Vertreter oder das Gesetz genehmigt ist.
- Eine Erklärung, dass die Informationen in der Mitteilung korrekt sind, sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass die beschwerdeführende Partei Inhaber eines mutmaßlich verletzten Exklusivrechts ist oder vom Inhaber ermächtigt wurde, in dessen Namen zu handeln.
- Bei Urheberrechtsansprüchen wird GoDaddy nach Erhalt einer zureichenden Mitteilung der beschwerdeführenden Partei gemäß Abschnitt 1 über Urheberrechtsansprüche oben eine Untersuchung einleiten und die schriftliche Mitteilung der beschwerdeführenden Partei an den angeblichen Verletzer weiterleiten. Während GoDaddy den Anspruch prüft, kann GoDaddy nach alleinigem Ermessen und ohne rechtliche Verpflichtung den angeblichen Verletzer darüber benachrichtigen, dass es den/die Domain-Namen sperrt, das DNS umleitet oder, wenn dieser nur auf einem GoDaddy-Server gespeichert ist, den Zugriff zu dem angeblich verletzenden Material zeitweise entfernen oder verweigern.
- Gelangt GoDaddy zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer einen legitimen Anspruch bezüglich des Urheberrechtes besitzt, wird es das GoDaddy-Konto des angeblichen Verletzenden weiterhin sperren und Zugriff auf das entsprechende Material verwehren, wenn es ausschließlich auf einem GoDaddy-Server gespeichert ist. Gelangt GoDaddy zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer keinen berechtigten Anspruch besitzt, wird GoDaddy den Zugriff auf das angeblich verletzende Material wiederherstellen.
- Gegenmitteilung. Wenn Sie eine Nachricht bezüglich der Verletzung eines Urheber- oder Markenschutzrechtes erhalten haben, die Sie in dem guten Glauben anfechten möchten, dass das Material aufgrund eines Irrtums oder einer Verwechslung entfernt oder gesperrt wurde, müssen Sie durch E-Mail an copyrightclaims@godaddy.com oder trademarkclaims@godaddy.com eine Gegenmitteilung versenden, die Folgendes enthält:
- Eine elektronische Unterschrift des angeblichen Rechtsverletzers.
- Identifizierung des Materials, das entfernt oder auf das der Zugriff gesperrt wurde, sowie des Ortes, an dem sich das Material befunden hatte, bevor es entfernt oder bevor der Zugriff darauf gesperrt wurde.
- Eine eidesstattliche Erklärung, dass der angebliche Rechtsverletzer guten Glaubens ist, dass das entsprechende Material irrtümlich oder aufgrund einer Verwechslung entfernt bzw. gesperrt wurde.
- Name, Anschrift und Telefonnummer des angeblichen Rechtsverletzers sowie eine Erklärung, dass der angebliche Rechtsverletzer mit der Gerichtsbarkeit des US-Bundesgerichts für den Gerichtsbezirk Arizona einverstanden ist. Sollte der angebliche Rechtsverletzer außerhalb der USA ansässig sein, Einverständnis mit jeglichen Gerichtsbezirk, in dem GoDaddy Einrichtungen unterhält. Sowie, dass der angebliche Rechtsverletzer die gerichtliche Zustellung von der beschwerdeführenden Partei oder deren Vertreter annehmen wird.
- Bei Erhalt einer Ziffer 1 oben entsprechenden Gegenmitteilung stellt GoDaddy der beschwerdeführenden Partei unverzüglich eine Abschrift der Gegenmitteilung zu und informiert die Partei darüber, dass es das entfernte Material innerhalb von zehn (10) Werktagen wiederherstellen bzw. die Zugriffssperre aufheben wird. GoDaddy wird das entfernte Material frühestens zehn (1) und spätestens vierzehn (10) Werktage nach Erhalt der Gegenmitteilung wiederherstellen bzw. die Zugriffssperre aufheben, es sei denn, GoDaddy erhält vorher eine Mitteilung der beschwerdeführenden Partei, in der dargelegt wird, dass die beschwerdeführende Partei rechtliche Schritte für den Erlass einer gerichtlichen Anordnung eingeleitet hat, die den angeblichen Rechtsverletzer daran hindern soll, die rechtsverletzenden Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Material im System oder Netzwerk von GoDaddy auszuführen.
Wenn es die Umstände erfordern, sieht die Richtlinie von GoDaddy den Kündigung von GoDaddy-Kunden und Kontoinhabern vor, die wiederholt gegen diese Richtlinie verstoßen oder urheberrechtlich geschützte Werke, Handelsmarken oder anderes geistiges Eigentum wiederholt verletzen.
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