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12 Punkte, auf die du beim Impressum der Website achten solltest

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Wolf-Dieter Fiege
12 Punkte, auf die du beim Impressum der Website achten solltest
12 Punkte, auf die du beim Impressum der Website achten solltest

Auf deiner Internetseite muss klar erkennbar sein, wer hinter dem Blog, Online-Shop oder sonstigen Online-Angebot steht. Diese Angaben enthält das Impressum: Es informiert über die Identität und enthält die Kontaktdaten. Die Nennung des Verantwortlichen wird als Anbieterkennzeichnung bezeichnet. Eine Missachtung der Vorschriften kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen – Verstöße gehören zu den Abmahnklassikern.

Wozu ein Impressum?

Die Informationen im Impressum zeigen Seitenbesuchern auf einen Blick, wer der Betreiber der Website ist. Hier steht, wer für die Website und den Inhalt verantwortlich ist.

Wann gilt die Impressumspflicht?

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die Pflichten. Eine rein private Website braucht eigentlich kein Impressum. Doch Vorsicht: Ein Werbebanner oder Affiliate-Link auf deiner Website genügt und deine Webpräsenz ist nicht mehr rein privat.

Freiberufler, Einzelunternehmer, Selbstständige und Unternehmen benötigen ein rechtssicheres Impressum, es ist für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ vorgeschrieben.

Zusätzlich ist ein Impressum erforderlich, wenn du „journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte“ online stellst. Daher sind auch Blogger betroffen. Zur Sicherheit solltest du immer ein Impressum hinterlegen.

Welche Regeln gelten für das Impressum der Website?

Das Impressum muss von jeder Unterseite der Website leicht erkennbar und erreichbar sein, meist befindet sich im Footer ein Link „Impressum“. Vorgeschrieben ist, dass das Impressum jederzeit mit zwei Klicks zu erreichen ist.

Welche Angaben gehören ins Impressum der Website?

Folgende Informationen sollen im Impressum stehen:

1. Kontakt des Website-Betreibers

Bei Personen ist ein ausgeschriebener Vorname und Name Pflicht; bei juristischen Personen die vollständige Firmenbezeichnung mit Angabe der Rechtsform.

2. Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Name und Anschrift der für die Inhalte verantwortlichen Person sind gefragt. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Verantwortlichen nach Presserecht. Die verantwortliche Person muss ihren ständigen Aufenthalt im Inland haben und voll geschäftsfähig sein.

3. Ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Bei juristischen Personen ist der Sitz zu nennen. Ein Postfach stellt keine ladungsfähige Anschrift dar und ist daher unzulässig.

4. Angabe der Rechtsform

Die muss bei juristischen Personen angegeben werden. Weise gegebenenfalls auf die Rechtsform hin. Die Pflicht gilt auch für die GbR sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

5. Schnelle Kontaktaufnahme

Eine Telefonnummer ist nicht Pflicht, Unternehmen wird die Angabe einer Telefonnummer für die schnelle Kontaktaufnahme allerdings empfohlen. In jedem Fall ist eine E-Mail-Adresse anzugeben.

6. Angabe zum Ort des Registers und der Registernummer

Sie werden fällig, wenn dein Unternehmen in ein öffentliches Register wie das Handelsregister eingetragen ist.

Falls vorhanden, deine...

7. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Deine Steuernummer musst du nicht veröffentlichen.

8. Zuständige Aufsichtsbehörde

Falls eine existiert.

9. Bei Freiberuflern: Angabe der Kammer und Berufsbezeichnung

Wenn die Berufsausübung besonders geregelt ist. Zum Beispiel müssen Rechtsanwälte und Steuerberater über die Kammer und die gesetzliche Berufsbezeichnung informieren.

10. Online-Shops

Eventuell ist ein Hinweis zum Online-Streitbeilegungsportal der EU zu hinterlegen.

11. Unternehmen mit behördlicher Zulassung

Benötigt das Unternehmen eine behördliche Zulassung, musst du die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies ist etwa bei Maklern, Spielhallenbetreibern und Wach- und Schließunternehmen der Fall.

12. Bei einer AG, KGaA und GmbH

Befindet sich das Unternehmen oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Abwicklung, ist eine Information im Impressum Pflicht.

Beispiel: Impressum für die Website einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Das Impressum einer OHG kann folgendermaßen strukturiert sein:

MusterfirmaXY OHG
Musterstraße 10
12345 Musterstadt

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Max Muster und Eva Mustermann

Telefon: 0123/56789
Fax: 0123/56799

E-Mail: info@musterfirmaxyohg.de

Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRA 345453

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 98765432

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Max Muster (Anschrift s.o.)

Tipp: Wenn du dir für dein Unternehmen auch eine eigene Website und E-Mail-Adresse anlegen möchtest, dann wird unser Websites + Marketing genau das richtige für dich sein.

Einen Generator für das Impressum nutzen

Der sicherste Weg ist, dein Impressum von einem Anwalt erstellen zu lassen. Es gibt alternativ eine Reihe praktischer Impressum-Generatoren, die dir bei der Erstellung helfen:

  • eRecht24 erstellt kostenlos ein Impressum deiner Website.
  • Janolaw verfertigt ebenfalls gratis ein Web-Impressum.

Zusammenfassung

Ein Impressum für deine Website ist fast immer Pflicht. Für die Zusammenstellung der notwendigen Informationen reichen bei Standard-Websites in der Regel die Generatoren aus.

Bildnachweis: Unsplash

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